Neue Pflegegrade ab 2017

Das bis Ende 2016 bestehende Pflegestufenmodell wird ab Januar 2017 in ein Modell mit fünf Pflegegraden umgewandelt, mit welchem auch demenziell erkrankten Pflegebedürftigen endlich Rechnung getragen wird. Die alten Pflegestufen gehen dabei automatisch ab Januar 2017 in Pflegegrade über.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird nicht, wie früher, der zeitliche Hilfebedarf einer Person pro Tag betrachtet und daraus der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt, sondern ab sofort ist der Grad der Selbstständigkeit einer Person ausschlaggebend für die Zuordnung eines Pflegegrades. Es zählen somit nicht mehr nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern es spielen ebenso geistige und psychische Faktoren eine Rolle.

Wird bei Ihnen durch den MDK festgestellt, dass sie pflegebedürftig sind, ergibt sich je nach Grad der Pflegebedürftigkeit eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

 

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